Qualifikation zur Zertifizierten CranioSacral-Therapeutin
Die Verbandsanerkannte Ausbildung endet mit der Abschlußprüfung zur
Zertifizierten CranioSacral-Therapeutin
mit 840 Ausbildungsstunden (à 45min)
Anforderungen an die Studierenden:
Hier folgen die Verbandsrichtlinien des CranioSacral-Verband Deutschland CSVD
Gesamtstundenzahl
Es müssen insgesamt mindestens 840 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten (im Folgenden oft als UE. abgekürzt) Craniosacraler Fachausbildung nachgewiesen werden. Das entspricht 630 vollen Zeitstunden. Die folgende Aufteilung der Stunden ist vom Verband vorgegeben. Stunden, die du nicht an unserer Akademie absolviert hast, können eventuell anerkannt werden.
Die Verbandsanerkannte Prüfung kann abgelegt werden, nach mind.
- 400 UE à 45 Min
- 100 protokollierte ca einstündige Behandlungsstunden
- 20 Std. Eigenerfahrung
- 150 Std. Studium der Fachliteratur
- 40 Std. Facharbeit
- 30 Std. Intervision
- 30 Std. Supervision
- 1 Feedbackbehandlung
Erläuterungen zu den obigen Punkten:
Craniosacraler Fachunterricht:
Der Fachunterricht muss mindestens die im Kapitel „Mindestausbildungsinhalte“ aufgeführten Themen beinhalten. Nicht in den „Mindestausbildungsinhalten“ aufgeführte Themen wie z. B. Craniosacral-Arbeit an Gehirn, Rückenmark oder Hirnnerven werden ebenfalls als Teil dieses Fachunterrichts anerkannt; nicht jedoch z.B. Kurse für viszerale oder Baby-bzw. Kinder-Behandlung. Solche Angebote werden jedoch als Weiterbildung vom CSVD anerkannt. Es müssen insgesamt mindestens zwei Ausbildungsabschnitte über wenigstens 4 volle Tage gehen (siehe aktuelle Kursdaten).
Zur Grundausbildung an unserer Akademie zählen Stunden aus:
- CS-GK (Level 1)
- BioDynamik Intensiv-Jahrestraining (Level 2)
- CardioVaskuläres System (Advanced Level)
- Gesprächsführung und Prozessbegleitung (Advanced Level)
- Osteo the Breathing Bones (Advanced Level)
Eigenerfahrung:
Eigenerfahrungssitzungen sollen nur bei ausgebildeten Craniosacral-Praktizierenden möglichst mit Schwerpunkt BioDynamik genommen werden. Qualifizierte Therapeuten nach PLZ geordnet findest du auf der WebSite des CSVD .
Supervision:
Die Supervision dient der Reflexion und Erweiterung der fachlichen Kompeten (praktische Umsetzung/Fachwissen) während der Ausbildung. Darunter fällt auch das Besprechen von Situationen bzw. Fällen aus den Übungsbehandlungen der Studierenden. Die Supervision erteilt eine Fachperson, die als Lehrperson qualifiziert ist. Die Supervision kann in gesonderten Supervisions-Seminaren oder im Rahmen der normalen Ausbildungsseminare stattfinden oder alternativ als Einzelsupervision, deren Stunden doppelt gerechnet werden (also 20 statt 40 Unterrichtsstunden insgesamt).
Intervision:
Die Intervision dient dem „Austausch-Lernen“ innerhalb der gleichen Ausbildungsstufe in Praxis und Theorie. Hierbei unterstützen wir dich gern organisatorisch.
Protokollierte Behandlungsstunden:
Wir stellen Muster für Behandlungsprotokolle zur Verfügung. Protokolle sind jedoch nicht an diese Form gebunden.
Studium Fachliteratur:
Unsere Literaturliste gibt dir eine gute Orientierung, um dich möglichst umfassend über diese Herangehensweise zu informieren.
Bestätigungen:
Besuchten Fachunterricht, Teilnahme an Intervisionen oder Supervisionen bestätigen wir mit Angabe der anerkannten Stunden, Ort und Datum in deinem Weiterbildungsheft. Zusätzlich erhältst du für jeden besuchten Kurs eine Teilnahmebestätigung sowie nach bestandener Prüfung das Abschlusszertifikat.
Die Stunden der Eigenerfahrung sollten vom jeweiligen Therapeuten ebenfalls bestätigt werden.
ANERKENNUNG UNSERER BIODYNAMISCHEN CRANIOSACRAL-THERAPIE AUSBILDUNG DURCH DEN CRANIO-SACRAL-VERBAND DEUTSCHLAND
Studierende
Sobald du die Ausbildung bei uns begonnen hast, kannst du bereits Mitglied im CSVD werden =CranioSacral-Verband-Deutschland werden. So lange du den Status eines/einer Praktizierenden noch nicht erreicht ist, entspricht diese Form der Mitgliedschaft dem in der Satzung des CSVD beschriebenen Status der „studentischen Mitgliedschaft“.
Sobald du die ersten Schritte in deiner CranioSacral-Therapie Ausbildung Ausbildung gegangen bist und anfängst diese Methode zu praktizieren, empfehlen wir den Beitritt in unserem Cranio-Forum: Wir sind eine Gemeinschaft von wertschätzenden und unterstützenden CranioSacral-Therapeuten.
In unserem Forum erhältst du zusätzliche Erfahrungswerte, Tipps zu Krankheitsbildern, Hintergrundinformationen, interessante Kontakte und vieles mehr. Das Forum wird ehrenamtlich geführt und ist für dich kostenfrei.
Praktizierende
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die vom CSVD anerkannten Praktizierenden Angehörige der Heil- oder Heilhilfsberufe und haben bereits im Rahmen ihrer Ausbildung im jeweiligen Beruf das medizinische Grund- und Fachwissen erworben.
Abschlussreglement:
Du kannst nach erfolgreichem Abschluss der 840 UE (à 45 min) der CranioSacralen Fachausbildung als anerkannte/r Praktizierende/r Mitglied im CSVD e.V. werden:
Praktische Prüfung
in Form von insgesamt 3 praktischen Prüfungssitzungen, die der/die angehende Praktizierende zu geben hat. Diese werden von einem Lehrer/innen oder von Tutor/innen unserer Schule abgenommen. Tutor/innen sind Praktizierende, die mindestens einmal die ganze Ausbildung an der jeweiligen Schule assistiert haben und mindestens ein weiteres Mal zumindest den Teil der Ausbildung assistiert haben, der geprüft wird. Auf Wunsch kann ein/e Beisitzer/in der Prüfung beiwohnen. In diesem Fall muss der/die angehende Praktizierende den/die Beisitzer/in angemessen bezahlen. Ein/e Beisitzer/in muss mindestens den Status eines/einer Tutors/Tutorin haben.
Möglich ist auch eine theoretische Prüfung, z.B. im Multiple-Choice-Verfahren. In diesem Fall reduziert sich die Zahl der praktischen Prüfungssitzungen um eine auf insgesamt zwei. Eine Schule kann zum Abschluss auch eine schriftliche Abschlussarbeit zu einem ausgewählten Thema einfordern. Diese sollte einen Umfang von mindestens 10 computergeschriebenen DIN A4-Seiten in üblicher Schriftgröße umfassen. In diesem Fall reduziert sich ebenfalls die Zahl der zu leistenden praktischen Prüfungssitzungen um eine Sitzung. Eine Schule kann zum Abschluss auch eine schriftliche Abhandlung in Form einer Fallstudie einfordern. Diese sollte einen Umfang von mindestens 10 computergeschriebenen DIN A 4-Seiten in üblicher Schriftgröße umfassen. In diesem Fall reduziert sich ebenfalls die Zahl der zu leistenden praktischen Prüfungssitzungen um eine Sitzung.
Es können auch mehrere dieser Möglichkeiten kombiniert werden. Es sollte aber mindestens eine praktische Prüfungssitzung geleistet werden, die einem/einer Lehrer/in oder einem/einer Tutor/in der jeweiligen Schule gegeben wird.
Bewertung
Jeder Teil der Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Das Abschlusszertifikat wird erteilt, wenn alle Teile des Abschlusses bestanden sind. Das Resultat der Prüfung wird der KandidatIn innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt. Falls ein Teil der Prüfung nicht bestanden ist, kann dieser innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Teile des Abschlusses, die bei der Wiederholung ein zweites Mal nicht bestanden werden, können sodann innerhalb eines Jahres ein letztes Mal wiederholt werden.
Einspruch-Verfahren
Ein etwaiger Einwand gegen unseren Prüfungsentscheid ist schriftlich zu begründen und innerhalb von 30 Tagen bei der BioDynamik Akademie einzureichen. Der Einspruch ist kostenlos. Im Falle einer Ablehnung des Einspruchs ist die relevante Instanz der Vorstand des CranioSacral-Verbandes-Deutschland CSVD.